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BVerwG, 23.06.2000 - 1 C 27.99 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.11.1999 - 10 B 98.421
- BVerwG, 23.06.2000 - 1 C 27.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers
Auszug aus BVerwG, 23.06.2000 - 1 C 27.99
Es entspricht der Billigkeit, dem Beklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, denn er hat den Kläger durch seine Zusage, die erstrebte Duldung zu erteilen, klaglos gestellt und wäre ohne die Erledigung aus den Gründen des Urteils des beschließenden Senats vom 21. März 2000 - BVerwG 1 C 23.99 - voraussichtlich in dem Rechtsstreit unterlegen.Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG (vgl. Streitwertbeschluß vom 21. März 2000 - BVerwG 1 C 23.99 -).